Steuerausgleich für 2017
Ab dem 8. Februar kann die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2017 eingereicht werden.
Besonders lohnend ist die Steuererklärung für Pendler, Familien, für jene, die auf eigene Kosten Weiterbildungen absolviert haben oder Personen mit hohen Sonderzahlungen. Aber selbst wer sich im Vorjahr finanziell nicht so verausgabt hat, dass der Fiskus ein Einsehen hat, hat trotzdem gute Chance ein Guthaben auf seinem Steuerkonto zu finden. Dazu ist allerdings eine wesentliche Voraussetzung notwendig. Man muss eine „Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung“ ausfüllen. Dafür benötigt man das Formulars L1. Für Absetzbeträge oder anderen Zusätze braucht man weitere Formulare. Am praktischstes ist es, seine Steuererklärung im Internet auf https://finanzonline.bmf.gv.at auszufüllen.
Die Arbeiterkammer hat einen Leitfaden zur Arbeitnehmerveranlagung 2017 herausgegeben. Mit diesem Ratgeber haben Sie wichtige Basisinformationen und Ausfüllhilfen zum Nachschlagen griffbereit.
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